Allgemeine Angebots- und Geschäftsbedingungen Sisu4u

 

  1. Bindung
    1. Unsere Angebote sind 30 Tage gültig. Falls eine Entscheidung erst nach diesem Zeitraum getroffen wird, erlauben wir uns eine erneute Überprüfung der Verfügbarkeit und Preise durchzuführen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von sisu4u, spätestens jedoch durch Annahme der Leistung durch den Kunden zustande. 
  2. Reisekosten (sofern nicht anders vereinbart)
    1. Bei Anreise mit der Bahn: Tickets für die zweite Klasse, bei Bahnausfall bspw. durch Streik Übernahme eines Mietwagens. Die Berechnung erfolgt nach Beleg.
    2. Hotel-/ Taxikosten Abrechnung nach Beleg. 
    3. Für die Anfahrt mit dem eigenen PKW werden 0,80 EUR/km einfache Wegstrecke berechnet. 
    4. Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnet. 
    5. Für Verpflegungsmehraufwendungen wird ab 10 Stunden eine Pauschale von 20€ /Tag berechnet, sofern die Verpflegung nicht durch den Auftraggeber gestellt wird.  
  3. Zahlungsbedingungen:
    1. Alle genannten Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. 
    2. Die Zahlungen erfolgen binnen 10 Tagen netto ohne Skontoabzug.
    3. Für die Produkte X-Mentoring Rhein-Ruhr erfolgt die Berechnung des gesamten 

Paketpreises 4 Wochen nach dem  Kick-off.

  1. Für die Produkte InsideMentoring4u und EasySales4u erfolgen Teilberechnungen nach erbrachter Leistung.  
  2. Für das Produkt SalesMentoring4u erfolgt die Abrechnung per monatlicher Lastschrift. 
  3. Bei Beratungsverträgen bzw. kontinuierlichen Beratungssituationen stellen wir monatliche Honorarrechnungen.
  • Vertragskündigungen / Auftragsstornierungen, -verschiebungen / Ausfallhonorare:
    1. Bei einer Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar berechnet. Dabei gelten folgende Fristen:
  • Bei Stornierung von 60 Werktagen oder mehr vor dem vereinbarten Durchführungsdatum entfällt die Zahlung eines Ausfallhonorars.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 59 bis 30 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 29 bis 15 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin werden 75% des vereinbarten Honorars fällig.
  • Wird die Frist von 14 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungsdatum nicht gewahrt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90% des vereinbarten Honorars fällig. 
  1. Weitere Kosten wie etwa im Auftrag enthaltene Fremdkosten, Hotelzimmer, Catering, Veranstaltungsräume etc. werden entsprechend in Rechnung gestellt.
  2. Langfristige Beratungsverträge können, wenn nichts anderes vereinbart wurde, jeweils quartalsweise mit 8 Wochenfrist zum Quartalsende gekündigt werden.
  • Unverschuldete Nichtleistung 
  1. Wartet sisu4u auf Mitwirkungen oder Informationen des Kunden und kann sisu4u deswegen vertraglich geschuldete Leistungen nicht erbringen, so liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. 
  2. Können Leistungen von sisu4u infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses, welches sisu4u nicht verschuldet hat, nicht ausgeführt werden, so insbesondere in Fällen von Mobilmachung, Krieg, Pandemien, Epidemien, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Liefersperren, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Maßnahmen oder Verordnungen, so liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. 
  • Schlussbestimmungen 
  1. Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche der sisu4u ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, es sei denn die Gegenforderung des Kunden beruht auf demselben rechtlichen Verhältnis wie der Anspruch der sisu4u. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem gleichen Rechtsverhältnis beruht, ist unzulässig. 
  2. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag, mit Ausnahme der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 lit. a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs, nicht jedoch, bevor die anspruchsberechtigte Partei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn. 
  3. Gerichtsstand ist Recklinghausen, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. Sisu4u ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von sisu4u. § 305b BGB bleibt unberührt.